Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramm zur Aufwertung des Gebäudebestands

Mit diesen Mitteln aus der Städtebauförderung können Immobilieneigentümer bei umfassenden  Modernisierungsvorhaben an ihren Objekten im Fördergebiet bezuschusst werden. Zuvor ist es erforderlich, eine individuelle Modernisierungsvereinbarung zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und dem Eigentümer zu erstellen (in Anlehnung an § 177 BauGB). Die bewilligte finanzielle Unterstützung gilt z. B. im Rahmen umfassender Sanierungen sowie bei Neuordnungen von Grundrissen, Nutzungsänderungen oder dem Rückbau von Ladenlokalen. Das Arbeitszimmer erteilt Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte.

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Umsetzung

Mitte 2018

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